• Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen können.
• Damit geben die Leipziger Richter der Deutschen Umwelthilfe recht. Sie hatte die Landesregierungen in Stuttgart und Düsseldorf darauf verklagt, ihre Luftreinhaltepläne nachzubessern.
• Stuttgart, Düsseldorf und 16 andere Kommunen können nun festlegen, in welchen Straßen Fahrverbote gelten sollen und wer Ausnahmegenehmigungen bekommt.
Das Bundesverwaltungsgericht macht den Weg frei für Diesel-Fahrverbote. Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, wies die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Damit hat die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage Erfolg, mit der sie die städtischen Behörden in Stuttgart und Düsseldorf verpflichten will, die Luftreinhaltepläne nachzubessern und darin ein Fahrverbot für bestimmte Pkw zu verankern. Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung für viele andere Städte, deren Luft zu stark mit Stickoxiden belastet ist.
Konkret betroffen wären Dieselfahrzeuge, die nur die Abgasnorm Euro 5 oder schlechter erfüllen, sowie Benziner mit Euro 2 oder schlechter. Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 und Benziner mit Euro 3 oder besser dürften weiterhin uneingeschränkt in allen deutschen Innenstädten fahren. Also 90% der Diesel-PKW.