Datenschutz - DSGVO

#1 von Maik , 12.10.2018 18:21

Diese VO der EG ist bereits 2016 beschlossen worden und wurde im Mai 2018 rechtskräftig.


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RE: Datenschutz - DSGVO

#2 von Maik , 12.10.2018 18:26

Jetzt werden sogar Visitenkarten zum Datenschutz-Problem
In wenigen Tagen werden mit der DSGVO die neuen Datenschutz-Regeln der EU scharf geschaltet. Die Verunsicherung ist groß. Jetzt könnte sogar die Annahme von Visitenkarten zum Risiko werden.
Auf den Bürofluren von Unternehmen geht es derzeit so hektisch zu wie wohl lange nicht mehr. Die Verunsicherung angesichts des bevorstehenden Stichtags der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai ist groß.
Dann werden die neue Datenschutz-Regeln der EU scharf geschaltet – und mit ihnen bisher kaum vorstellbare Stolperfallen. Jetzt warnte der Digitalverband Bitkom, dass alleine schon die Annahme einer Visitenkarte eines Geschäftspartners ein Unternehmen in die Nähe von Datenschutzverstößen bringt.

DSGVO gefährdet Visitenkarten-Austausch

„Bei strenger juristischer Auslegung kann man zu dem Schluss kommen, dass ein Unternehmen bei der Übergabe einer Visitenkarte direkt informieren muss, was es mit den Kontaktdaten machen wird“, sagte Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin für den Bereich Datenschutz und Sicherheit, gegenüber der Welt.
Spätestens wenn ein Unternehmen Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in die Kundendatei übertrage oder diese Daten das erste Mal benutze, müsse der Betroffene explizit informiert werden.
Zwar wurde von Medien und Juristen in der Vergangenheit bereits über teils ungewöhnliche Auswirkungen der DSGVO auf die künftige Abwicklung von Geschäftskommunikationen berichtet. Unter anderem etwa hinsichtlich von Telefonaten in Arztpraxen. Dass nun jedoch auch der banale Austausch einer Visitenkarte in Papierform zum Datenschutz-Risiko werden könnte, ist sehr skurril. Schließlich kann man davon ausgehen, dass jemand seine Karte genau deshalb überreicht, damit sein Gegenüber die Daten auch irgendwann nutzt.


Wie mit Visitenkarten jetzt umzugehen ist

Auf Nachfrage der Welt stellt Susanne Dehmel von Bitkom immerhin klar: Für die Kontaktaufnahme zur Abwicklung eines Geschäfts ist auch in Zukunft keine Einwilligung nötig. Das sei gesetzlich erlaubt. Sehr wohl müsse im Falle der Visitenkarte aber über die Umstände der Datenerhebung informiert werden. „Grundsätzlich kann das mündlich geschehen, dies ist dann aber im Zweifelsfall nicht nachweisbar“, so Dehmel. Das Problem: Durch die Beweislastumkehr – die ein zentrales Element der DSGVO ist – könnten Geschäftspartner im Beschwerdefall schnell in Erklärungsnot geraten.
Dieser Ansicht ist auch die von der Welt kontaktierte Berliner Aufsichtsbehörde. Zwar sei der Austausch demnach erstmal unproblematisch. Doch spätestens wenn die auf einer Visitenkarte abgedruckten Personendaten in ein virtuelles Adressbuch übertragen würden, sei der Geschäftspartner zu informieren.
Die Empfehlung für Unternehmen? Bitkom-Sprecherin Dehmel rät dazu, den Visitenkarteninhabern nach dem Austausch eine E-Mail zu schicken. Darin sollen Pflichtangaben zur Datenverarbeitung gemacht und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen werden. Wie sich diese Vorgänge in der Praxis handhaben und kontrollieren lassen sollen, ist bisher unklar.


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RE: Datenschutz - DSGVO

#3 von Olli K , 12.10.2018 18:28

Diese DSGVO hat auch Auswirkungen auf alle Socialmedien in denen Daten wie IP-Adresse gespeichert werden.
Gibt es Erfahrungen zur Anwendung ? Bsp HP ?
Die Abmahnvereine werden schon in den Startlöchern stehen. Denn Stolperfallen sollen zahlreich sein.


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RE: Datenschutz - DSGVO

#4 von Lord Knut , 12.10.2018 18:31

Was kommt als nächstes?
Wer glaubt, dass mit der Impressumspflicht, der Datenschutzerklärung, der EU-Cookie-Richtlinie, der Pflicht zur Umstellung auf HTTPS-Verschlüsselung und nun der DSGVO Schluss sei mit erzwungenen Änderungen im Internet, der wird spätestens in 2019 über die ePrivacy-Verordnung (ePV) eines Besseren belehrt. Die ePV sollte ursprünglich mit Mai online gehen, aber man ist sich da noch nicht einig geworden. Sie besagt u.a. einfach formuliert, dass zukünftig der Nutzer entscheiden möge und aktiv werden muss, welchen Datenerhebungen er einwilligt und welchen nicht (Opt-In).

Kritik am Entwurf u.a.: Finanzierung von Online-Medien und Affiliates gefährdet, Widersprüche zum DSVGO und mehr Aufwand für Nutzer: „Die Branche geht davon aus, dass Nutzer künftig überfordert sein dürften, von der Menge an Zustimmungen, die durch die ePV nötig wären. Man vermutet, dass für jede einzelne Übertragung eine spezifische Zustimmung gegeben werden muss.“ (Quelle: https://hosting.1und1.de/digitalguide/we...acy-verordnung/).

Auf deutsch: zukünftig wird es keinen „passiven“ Banner mehr geben, der auf Cookies hinweist, sondern es ist geplant, eine Abfrage zu diversen Berechtigungen der verwendeten Softwaremodule und Funktionen (plugins) anzubieten, denen der Nutzer dann explizit zustimmen muss oder diese ablehnen kann.

Wie so ein professionelles Cookie-Management in naher, geplante Zukunft aussehen könnte, kann man hier bewundern: https://www.activemind.de/magazin/bussgelder-dsgvo/

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RE: Datenschutz - DSGVO

#5 von Olli K , 12.10.2018 18:33

Vielen kleinen Betreibern wird das Thema am Hintern entlang gehen. Oft aus Unkenntnis.
Um unter DSGVO zu fallen reicht schon das erfassen der IP des Beitragschreibenden oder die Werbung die einem durch den Anbieter - wie xobor beim neuen lsklv-forum -- eingespielt wird.
Nach jetzigem Stand wird das lsklv-forum in Menga aus diesem Grund schließen. Der Aufwand und das Risiko der Abmahnung wird zu groß für so ein kleines Projekt.

Selbst die Blogger tun es ja für Werbeeinnahmen- auch die fallen dadurch unter DSGVO.

Ein Datenschutzbeauftragter muss benannt werden. Der wiederum hat dann auch Pflichten in Nachweisführung etc..

Ich kann verstehen das dann einigen Machern die Lust ab Webs und Community vergeht.
Selbst IT-Anwälte rechnen mit einer großen Zahl von Abmeldungen/Löschungen von Websites.

Zumal- was ist Privatbereich- nicht eindeutig geklärt ist. Außer die private Familienfotosammlung im Net mit Zugang nur für Familienangehörige.
Alles andere müssen dann Gerichte klären. Wer hat schon mit Sicht auf Kosten Bock darauf.

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RE: Datenschutz - DSGVO

#6 von FlugFunker , 12.10.2018 18:36

Ist ja interessant. Noch nie von solcher Verordnung gehört.

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RE: Datenschutz - DSGVO

#7 von Lahmer , 12.10.2018 18:37

Der Blödsinn begann vor Jahren schon hier:
Impressum auch für private Webseiten?
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen Artikel oder redaktionellen Inhalte im Internet. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht nach TMG wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

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RE: Datenschutz - DSGVO

#8 von Visa , 12.10.2018 18:39

Eine Anfrage beim Hoster eines Forum ergab folgendes:
Unsere Anfrage:
Ende Mai tritt die neue DSGVO in Kraft. Wir als Forenbetreiber können
keine Datenschutzverordnung anlegen. Nur auf das Impressum haben wir
Zugriff.

Da im Forum auch Bilder und YouTube Videos verlinkt werden können
dürfte es mit einer pauschal gültigen Datenschutzrichtlinie für alle
nicht getan sein?

Für den Fall das man eine Abmahnung erhält wegen fehlender oder
falscher Datenschutzrichtlinie, wer übernimmt die Kosten und den
Schriftverkehr?

Können wir dies an AS Networks weiterleiten, schließlich bekommen wir
als Betreiber von euch nicht das richtige Werkzeug an die Hand um
„rechtskonform" das Forum zu betreiben.

Wie gedenkt man bei AS Networks / Forumprofi die neue DSGVO um zu
setzen?

Weiterhin haben wir bis heute kein SSL auf den Forenseiten.
Kommt da noch was seitens des Hoster oder bleibt alles unverschlüsselt?


Antwort welche wir bekommen haben.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte schließen Sie Ihr Forum, sofern Sie der Meinung sind, dieses ist nicht (mehr) gesetzeskonform. Selbstverständlich werden wir für keinerlei Kosten aufkommen.

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RE: Datenschutz - DSGVO

#9 von silverino , 12.10.2018 18:41

Die Blüten der DSGVO
In Wien verlieren rund 220.000 Mieter die Namensschilder an ihren Türklingeln, weil ein Bewohner sich über mangelnden Datenschutz beschwert hat.
Der Mieter einer Gemeindewohnung habe dabei auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwiesen, wie ein Sprecher der kommunalen Hausverwaltung "Wiener Wohnen" am Freitag sagte.
Der Mann meinte, nach der EU-Verordnung sei seine Privatsphäre nicht genügend geschützt, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe.
Die Mitarbeiter von "Wiener Wohnen" erkundigten sich und erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße. "Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also austauschen", sagte der Wiener-Wohnen-Sprecher.

In 220.000 Wohnungen in rund 2.000 Wohnanlagen werde man kontinuierlich die Gegensprechanlagen umstellen. Künftig stehe nur die Wohnungsnummer auf dem Schild. Wer dennoch seinen Namen dort sehen wolle, müsse selbst einen Aufkleber anbringen. © dpa


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