Die Bundesregierung will im Kampf gegen Netzkriminalität Polizei und Geheimdiensten Zugang zu Online-Accounts geben.
Mit Empörung hat die Opposition auf das Vorhaben der Bundesregierung reagiert, der Polizei und den Geheimdiensten beim Kampf gegen Hasskriminalität den Zugang zu Passwörtern zu erlauben.
Hier stehen Bürgerrechte auf dem Spiel.
Im Bundesjustizministerium entstand dazu ein Referentenentwurf, der derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien läuft.
Was den Unmut auslöst, ist ein Vorhaben im Zuge der Jagd Terroristen, Verfassungsfeinde und Kinderpornografie. Für deren will die Bundesregierung Internet-Plattformen wie Facebook nicht nur verpflichten, strafbare Inhalte zu löschen und der Polizei zu melden, Sie sollen dann auch IP-Adressen und Passwörter herausgeben müssen.
So das mit dem jetzt vorgestellten Gesetz Grundsätze über Bord geworfen werden,die unser online-Zusammenleben seit Jahrzehnten prägen und sich bewährt haben.
Das hierzu dann richterliche Anordnung notwendig ist, kann doch nur als Ausrede gelten. Solche richterliche Anordnungen werden doch schon einfach mal so im Vorbeigehen auf dem Gerichtsflur unterschrieben. Welcher Richterin oder Richter hat im Zuge der Prozessfluten den noch die Zeit solche Dinge eingehend zu prüfen.
Zum Glück wird alles derzeit aber noch von einem technischen Problem ausgebremst, dass auf die Verschärfung des Datenschutzes der EU zurückgeht.
Passwörter werden verschlüsselt hinterlegt und da kommen weder Provider noch Anbieter heran.