EU-Führerschein

#1 von Blümchen , 19.01.2022 15:28

EU-Führerschein
Über 43 Millionen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dabei wird nicht jede Fahrberechtigung automatisch übertragen. Das müssen Sie beim Zwangsumtausch beachten und diese Fristen gelten.
Wer noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich in den nächsten Jahren von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht - für die einen früher, für die anderen später.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele "Lappen" schon früher eingetauscht werden.

Umtauschfristen für den Führerschein
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:
Geburtsjahr Umtausch bis
vor 1953 19.1.2033
1953 - 1958 19.1 2022
1959 - 1964 19.1.2023
1965 - 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich:
Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 - 2001 19.1.2026
2002 - 2004 19.1.2027
2005 - 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 - 18.1.2013 19.1.2033

Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig. Kostenpunkt: 25 Euro.
Wer sich an die Fristen nicht hält und mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss voraussichtlich ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.

Neuer Führerschein ist dann nur 15 Jahre gültig.


 
Blümchen
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