Reichsbahndirektion Greifswald

#1 von Geist , 03.03.2022 18:46

Ich beginne mal kurz:
Sitz der Reichsbahndirektion Greifswald war Anklamer Straße 75/76.
Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

Ein weiteres Gebäude Johannes-Stelling-Straße 30

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RE: Reichsbahndirektion Greifswald

#2 von Pit Krause , 03.03.2022 18:48

Greifswald war infolge der ansässigen Reichsbahndirektion auch Sitz der Transportpolizei.

Anfang Juni 1945 wurde durch Offiziere der Roten Armee im Zusammenwirken mit deutschen Antifaschisten die Aufstellung eines Bahnschutzes auf dem Gebiet der Deutschen Reichsbahn in die Wege geleitet. Im wesentlichen war bis Ende Juli 1945 auf allen größeren Bahnhöfen ein Bahnschutz gebildet worden. Die Angehörigen des Bahnschutzes unterstanden den Dienststellen der Deutschen Reichsbahn. Die Dienststellenleiter der Bahnhöfe hatten die volle Befehlsgewalt gegenüber dem Bahnschutz in ihrem Bereich.
Mit dem Befehl Nr. 8 der sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 11.08.1945 wurde der Eisenbahnbetrieb in der sowjetischen Besatzungszone den deutschen Eisenbahnern übergeben. Im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Maßnahme erließ die SMAD den Befehl einen bewaffneten Bahnschutz mit der Bezeichnung Bahnpolizei aufzubauen. Dieser Befehl war die Geburtsstunde der sich später herausbildenden Transportpolizei.

Der Bahnschutz übte keine Polizeigewalt im Sinne des noch geltenden Polizeiverwaltungsgesetzes aus. Die strafverfolgende Tätigkeit oblag bis Oktober 1946, auch auf Reichsbahngebiet, allein den Dienststellen der örtlichen Polizei.

Im Befehl 220/49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 14.12.1949 wurde angeordnet, dass die Eisenbahn- und Wasserschutzpolizei unter der Bezeichnung Transportpolizei zusammengefasst wird.

Die für die zentrale Lenkung und Führung der polizeilichen Arbeit auf den Schienen- und Wasserwegen gebildete Hauptabteilung Transportpolizei (HA T) wurde in die neu geschaffene Hauptverwaltung deutsche Volkspolizei (HVDVP) eingegliedert.
Die bestehenden acht Bahnpolizeiämter in Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Greifswald, Halle, Magdeburg und Schwerin wurden in „Volkspolizei-Ämter-Transport“ umbenannt.
Zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Transportpolizisten durch körperliche Ertüchtigung trug maßgeblich der Befehl Nr. 119/50 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 26.06.1950 bei. Dieser Befehl sah neben der obligatorischen Durchführung des Dienstsportes die breite Entwicklung des Freizeitsportes der Angehörigen der Transportpolizei vor.

Die Trapo verfügte auch über eigene Kripo ( Transport-Kriminalpolizei). Zudem Abteilungen Schutzpolizei und Transport und Betriebsschutz.

Die Ämter Cottbus und Greifswald wurden in den 50gern aufgelöst, deren Bereiche und Kräfte den VPÄ (T) Schwerin, Berlin und Dresden zugeordnet.
Mit dem Befehl 50/52 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 26.06.1952 wurden 39 Transportpolizei-Ämter (TPÄ) gebildet, deren Grenzen mit dem Bereich der jeweiligen Reichsbahnämter übereinstimmten. Die neu geschaffenen Ämter waren leitungsmäßig direkt der HA Transportpolizei unterstellt. Diese Struktur ermöglichte eine engere Zusammenarbeit zwischen der Transportpolizei und den Reichsbahn-Dienststellen. Sie schuf günstigere Möglichkeiten für den Einsatz der Transportpolizei zur Sicherung der Strecken, Objekte und Anlagen der Deutschen Reichsbahn zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

Im Januar 1954 erfolgte eine erneute Veränderung der Struktur der Transportpolizei. Die bis dahin bestehenden 39 VPÄ (T) wurden aufgelöst und 14 Abschnitte der Transportpolizei gebildet. Analog zu den 14 Abschnitten bestanden Arbeitsstäbe des Betriebsschutzes. Im Rahmen dieser Struktur wurden die Züge und Gruppen der Objektsicherungskräfte in 78 Objektsicherungskompanien konzentriert. Weiterhin wurden 28 Arbeitsgebiete der Kriminalpolizei und zehn Kompanien ZBK gebildet. Die Verantwortungsbereiche der Transportpolizei-Abschnitte stimmten im wesentlichen mit denen der Reichsbahnämter überein. Die Wirkungsbereiche und Standorte der Objektsicherungs- und ZBK-Kompanien wurden unabhängig von der Struktur der Deutschen Reichsbahn, je nach Lage, Objekten, stationären Betrieben und der Bedeutung der freien Strecke und der Streckenführungen von und nach Berlin festgelegt.


 
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